Herausgefunden

Ich finde es echt faszinierend wie falsch einem manchmal Dinge erklärt werden….

Voriges Jahr war ich zum ersten Mal richtig viel, dienstlich, außerhalb von Wien unterwegs. Die Masse der Ausbildung findet in Wien statt oder in meinem früheren Wohnort. Als ich damals meine Dienstprüfungsausbildung machte, lebte ich noch an meiner alten Adresse, weshalb damals auch keine Reisekosten für mich anfielen.

In meiner alten Dienststelle war ich unter anderem für die Auszahlung der Reiseabrechnungen zuständig, welche aufgrund von internen Regelungen des Ministeriums erfolgten. Und jedes Jahr im Jänner war die Zusammenfassung für die Mitarbeiter für den Lohnsteuerausgleich ein Thema. Die Mitarbeiter brauchten das für den Lohnsteuerausgleich. Wozu genau, wusste ich nicht. Wie gesagt, ich selbst konnte ja auch nie eine Abrechnung legen, da ich ja nie unterwegs war….

Ich erhielt auch nie wirklich eine befriedigende Antwort auf meine Nachfrage. Hin und wieder kam dann, wir verrechnen andere Tagsätze. Viel weniger, als ihnen eigentlich zustünde. Ich nahm es zur Kenntnis, war aber nicht notwendig für meine tägliche Arbeit also verdrängte ich die Frage auch immer wieder.

Als ich hier ankam, erklärte mir mein Kollege dasselbe. Du musst das beim Lohnsteuerausgleich legen, da bei uns ein anderer Tagsatz ausgezahlt wird!

Jetzt ist es so weit. Ich habe angefangen die Unterlagen für meinen Lohnsteuerausgleich zusammen zu tragen. Und so habe ich mir auch die Liste ausgedruckt, auf die jeder immer total gespannt gewartet hatte. Und dann stand ich da und dachte nur so „und jetzt“? Gut beim Lohnsteuerausgleich gibt es Feld wo steht „Reisekosten“. Aber ich denke nicht, dass ich die bereits erhaltenen Reisekosten nochmal bekomme…. Also googelte ich.

Und als erstes fiel mir auf. Der gesetzliche Tagsatz ist ganz genau derselbe wie den, den ich bekommen habe! Die Erklärung die mir alle jahrelang geliefert haben, war also schon mal falsch! Oder besser gesagt, unscharf. Der Tagsatz ist zwar derselbe, aber bei uns sind die Sprünge anders. Nach 5 Stunden ein Drittel, nach 8 Stunden zwei Drittel und ab 12 Stunden den vollen Tagsatz. Das Finanzamt sagt man bekommt bereits ab drei Stunden was und dann jede Stunde anteilig € 2,20. Wenn also jemand zum Beispiel 9 oder 10 Stunden unterwegs war, bekommt er vom Finanzamt mehr bezahlt als von unserem Ministerium. Wenn aber jemand zum Beispiel 8 Stunden unterwegs war, dann bekommt er auch vom Finanzamt nicht mehr…..Und den vollen Tagsatz gibt es beim Ministerium auch schon ab der 11. Stunde und nicht so wie bei uns erst ab der 12.

Außerdem haben wir andere Sätze beim Kilometergeld – etwas was noch nie jemand erwähnt hat….

Ich habe mein Problem also gelöst und kann meinen Lohnsteuerausgleich machen, warum nur in 15 Jahren es niemand geschafft hat das mir zu erklären, wird vermutlich ein Rätsel bleiben!

© Libellchen, 2019

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